Parcours-Regeln

Die Einhaltung nachstehend formulierter Parcoursregeln sind für jeden Bogenschützen durch seine Unterschrift zu

akzeptieren und zwingend einzuhalten. Die Einhaltung der Regeln wird vom Parcoursbetreiber kontrolliert. Die Nichteinhaltung der Parcoursregeln hat den sofortigen Verweis von der Bogensportanlage zur Folge.

 

Jeder Schütze ist für die Einhaltung der Sicherheitsregeln selbst verantwortlich. 
Jeder Schütze darf nur mit einer gültigen Haftpflichtversicherung am Schießbetrieb teilnehmen.

 

Der Bogensportplatz ist mit 19 Zielstätten mit 3-D Tieren eingerichtet. Zwischen den Stationen leiten grüne Markierungspfeile den

Weg von Station zu Station. Dieser Weg darf nur in die vorgeschriebene Richtung begangen werden.

 

Speziell nicht beteiligte am Bogensport sind aufgefordert die gut sichtbar platzierten Warnschilder zu beachten, damit sie

sich nicht in einen möglichen Gefahrenbereich begeben.

 

Anfängern des Bogensports ist es untersagt, ohne geschulte Begleitung den Parcours zu bespielen. Der Verein BärnerBogeClub Hunting Arrows veranstaltet gerne Bogensportveranstaltungen für Anfänger, an der interessierte Bogensportler, ohne eigene Ausrüstung teilnehmen können.

Kontaktieren Sie uns unter bbc@hunting-arrows.ch

 

 

Reglement

 

Eintrag in das Parcoursbuch

Die Eintragung in das Parcoursbuch muss vor Beginn der Bogenrunde erfolgen, damit nachfolgende Schützen einen Überblick haben, wer

sich gleichzeitig im Parcours befindet. Mit dem Eintrag in das Parcoursbuch bestätigt der Bogenschütze auch die Kenntnisnahme der Parcours- und

Sicherheitsregeln für den Schießbetrieb. Das Buch befindet sich im Parcourskasten beim Übungsplatz.

 

Entgelt für die Benützung des Bogensportplatzes

Um den Parcours jährlich zu pflegen, neue Ziele an zu schaffen, wird der Bogenschütze gebeten eine Parcoursfee bei der sichtbaren

Kasse (beim Übungsplatz / Parcourskasten) zu entrichten. Die Parcoursfee berechtigt zum Eintritt in den Bogenparcours von Sonnenaufgang bis zur

Abenddämmerung. Das Entgelt (Erwachsene ab 18 Jahren CHF 20,–, Kinder von 8 bis 15 Jahren CHF 15,–) ist gleichzeitig mit der Eintragung in das Parcoursbuch vor der Bogenrunde zu entrichten.

 

Kinder dürfen nicht allein am Parcours schießen

Aus Sicherheitsgründen dürfen Kinder unter 14 Jahren nie allein auf einem Parcours schießen. Die Begleitung eines Kindes

unter 14 Jahren durch einen Erwachsenen ist unbedingt erforderlich. Der begleitende Erwachsene muss mit seiner Unterschrift die Verantwortung in Bezug auf die Einhaltung der Parcoursregeln auch für das Kind übernehmen.

 

Das Schießen auf die Ziele ist nur von den Abschusspflöcken erlaubt

Kein Bogensportler darf seinen Bogen mit aufgelegten Pfeil spannen, ohne am Abschusspflock zu stehen. Er hat dabei in Richtung des 3D Tier Standes zu zielen, nachdem er sich überzeugt hat, dass vor, hinter und neben dem 3-D Tier Stand das Schussfeld frei ist. Kein Schütze darf sich dem 3D-Tier Stand nähern, bevor nicht alle Schützen an diesem Schießstand abgeschossen haben.

 

Schieße nur auf die vorgesehenen Ziele

Es ist ausnahmslos nur auf die Ziele zu schießen. Es ist strengstens verboten, auf andere Ziele, als die vorgegebenen

Zieleinrichtungen zu schießen!

 

Schieße nur vom Pflock, wenn alles frei ist

Eine besondere Aufmerksamkeit ist auf Personen, Wanderer und Spaziergänger zu legen, die sich in der Nähe des Schießgeländes befinden. Werden Personen am Bogensportplatz gesichtet, ist das Schießen unverzüglich einzustellen, bis sich diese aus dem Gefahrenbereich entfernt haben.

 

Bei Dämmerung wird nicht geschossen

Gibt es Sichtbehinderungen z. B. wegen Dämmerung oder Nebel muss das Schießen aus Sicherheitsgründen eingestellt werden.

 

Bei Pfeilesuchen Bogen vor das Ziel stellen

Wer seine Pfeile sucht, muss eventuell nachfolgenden Schützen zeigen, dass sich jemand hinter dem Ziel befindet. Entweder bleibt jemand vor dem Ziel stehen, oder man lehnt gut sichtbar seinen Bogen vor den Abschußpflock.

 

Gebrochene Pfeile und Müll werden mitgenommen

Wer Pfeile zu Schrott schießt, hat sie genauso wie die Verpackung des Picnics und Getränkeflasche selbst wieder mitzunehmen

und zu entsorgen.

 

Alkohol und Rauchverbot

Alkohol darf weder vor noch während der Ausübung des Sportes mit Pfeil und Bogen übermässig eingenommen werden, Zigarettenstummel

werden nicht im Wald entsorgt.

 

Verursache keine Schäden

Behandle die 3 D Ziele schonend. Sollte eine Tierattrappe nicht mehr optimal stehen, ist es für andere Schützen und den Parcoursbetreiber hilfreich, diese mit den vorhandenen Mitteln wieder aufzustellen.

 

Hunde sind grundsätzlich an der Leine zu führen.


Kontakt

BärnerBogeClub Hunting Arrows

MAIL: bbc@hunting-arrows.ch

TEL: 077 215 00 33